Schweizer Schulen suchen Lösungen für die interne Kommunikation, denn Datenschützer und Lehrerverband empfehlen aus Datenschutzgründen, auf den beliebten Kurznachrichtendienst Whatsapp zu verzichten. Die Stadt Winterthur geht aktuell am weitesten. Dort hat die Schulpflege Whatsapp an den Schulen verboten. Auch andere Schulbehörden raten, nicht per Whatsapp zu kommunizieren.
Kurznachricht im Gruppenchat ja, aber nicht per Whatsapp, sagt Irene Hänsenberger, Leiterin des Berner Schulamts. «Whats App ist zu wenig sicher; wir empfehlen es nicht.» Gruppenchats seien praktisch, einfach und schnell, erläutert Beat Zemp, Präsident des Dachverbands Schweizer Lehrerinnen und Lehrer. E-Mails seien umständlicher. In der Tat sei aber Whatsapp für die Schulen ungeeignet, denn die Kontaktdaten aus dem Adressbuch würden an Facebook geliefert. Und nun laufe auch noch das Werbeverbot für Whatsapp ab. Mehr lesen auf srf.ch
Glaubt man einem Bericht in der heutigen SonntagsZeitung, kämpfen Schweizer Schulen mit den «neuen EU-Regeln zum Datenschutz» und «Lehrer müssen Klassenchats auf WhatsApp löschen», weil der «Messenger-Dienst das Mindestalter erhöht hat».
WhatsApp an Schweizer Schulen kann in rechtlicher Hinsicht tatsächlich problematisch sein. Es besteht aber kein direkter Zusammenhang mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU und das Problem betrifft nicht nur WhatsApp.
Wo liegen die Probleme in rechtlicher Hinsicht?
Datenschutzbeauftragter: WhatsApp-Nutzung an Schulen ist gemäss schweizerischem Datenschutzrecht nicht rechtmässig
In Bezug auf WhatsApp besteht ein Problem erst einmal darin, dass unter anderem der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich, Bruno Baeriswyl, in seinem «Datenschutzlexikon Volksschule» schreibt, dass die Nutzung durch Lehrpersonen sowie andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Schulen nicht rechtmässig sei:
Diese Einschätzung beruht auf kantonalem und schweizerischem Datenschutzrecht. Es besteht kein Zusammenhang mit der DSGVO, die zwischen Schulen sowie Schülerinnen und Schülern in der Schweiz sowieso nicht gilt, es sei denn, ein Online-Anbieter unterwirft sich freiwillig der DSGVO. Der kantonale Datenschutzbeauftragte geht davon aus, dass für die Verwendung von WhatsApp die Einwilligung aller betroffener Personen notwendig wäre, was in der Praxis aber nicht möglich ist. Mehr lesen auf steigerlagal.ch
Eine Push-Nachricht ist eine Benachrichtigung, die an eine bestimmte App gesendet wird. Unabhängig davon, ob die App gerade aktiv ist oder nicht wird die Push-Nachricht auf den meisten Geräten standardmässig auf dem Sperrbildschirm angezeigt.
Um eine Push-Nachricht empfangen zu können braucht es keine Telefonnummer - es muss lediglich die entsprechende App installiert sein. Hat deine Organisation keine eigene App, kannst du also auch keine Push-Nachrichten an deine Empfänger senden. Hier bietet PUSH-PUSH die entsprechende App dazu!
Push-Push bietet beste Möglichkeiten, deine Empfänger schnell und sicher per Push-Benachrichtigung zu informieren.
Aufgrund der hohen Emailflut verlieren Emails als Informationssystem je länger je mehr an Bedeutung – die Reaktionszeit ist träge. Mit einem Newsletter-Versand eine Öffnungsrate von 25% zu erreichen ist schwierig. Über 75% der Mails bleiben so oft ungeöffnet und die Information kommt nie beim Empfänger an. Zudem ist ein Newsletter-Programm komplex, nicht mobil und massiv teurer.
Eine Push-Information landet direkt auf dem Handy-Bildschirm des Empfängers und wird innert Sekunden gelesen werden.
Gruppenchats sind Kommunikationstools – vielfach verlieren sich Diskussionen in der Gruppe und klare Resultate zu erreichen braucht Zeit. Umfragen sind schwierig zu gestalten und auszuwerten.
Push-Push ist ein Informationstool – die Informationen können nur von zugelassenen Administratoren an verschiedene Gruppen versendet werden. Umfragen sind schnell erstellt, versendet und ausgewertet.
Die Einsatzmöglichkeiten von Push-Push könnten vielfältiger nicht sein. Überall dort, wo man seine Empfänger sicher und zuverlässig Informieren will, kann Push-Push eingesetzt werden. Zudem organisierst du deine Gruppentermine und erstellst mit wenigen Klicks eine Umfrage - Hier einige Beispiele:
Im Vereinswesen | Nachrichten an Vorstand, Mitglieder, Mannschaften, Ausschüsse
Wintersport | Betriebszeiten, Gruppeneinteilungen, Durchführung von Aktivitäten
Gemeinden und Komunen | Abstimmungsergebnisse, Abfallkalender, Aktualitäten aus dem Gemeinderat
Sicherheit | Alarm bei entsprechenden Vorkommnissen
Gastgewerbe | Menupläne, Aktionen
Hotelerie | Aktivitäten, Menupläne, Aktionen, Frühbucherrabatte
Schulen | Hausaufgaben, Organisatorisches, Elternabende, Schulinternes
Firmen | Mitarbeiterinfo, Verwaltungsrat
Push-Push ist so aufgebaut, dass es sehr flexibel und vielseitig eingesetzt werden kann. Hier erklären wir die wichtigsten Begriffe. Weitere Inforationen dazu findest du auch in der Hilfe.
Was ist ein Projekt?
Ein Projekt (auch Organisation) ist zum Beispiel mein Sportverein mit dem ich Push-Push nutze. Ein Administrator kann gliechzeitig, mit demselben Login mehrere Projekte erstellen und verwalten und innerhalb des Logins von Projekt zu Projekt wechseln. Wenn ich dieselben User in verschiedenen Projekten haben will, muss ich die User in jedes Projekt einzeln importieren.
Was ist eine Gruppe?
Eine Gruppe ist innerhalb eines Projektes eine bestimmte Empfängerauswahl. In meinem Sportverein
ist das. z.B die Gruppe "Vorstand" oder die Gruppe "1.Mannschaft". Administratoren können dann an diese Gruppen ihre Informationen senden.
Was ist ein User/Empfänger?
Ein User ist ein Empfänger, der mit mindestes einer Gruppe verbunden sein muss. Er bekommt dann die für diese Gruppe bestimmten Informationen per Push-Benachrichtigung.
Was ist ein Administrator?
Administratoren können vom Projekt-Besitzer oder einem anderen Administrator bestimmt werden. Alle Administratoren haben dieselben Rechte, können Projektee bezahlen und bearbeiten, User importieren und Nachrichten versenden.
Was sind Informationen?
Informationen sind Nachrichten, die von den Administratoren an die Empfänger gesendet werden.